Datei herunterladen

Baustoffrecycling zur Schonung

natürlicher Reccourcen


  • Bagger im Kieswerk

    Slide title

    Write your caption here
    Button

Baustoffrecycling

Bauschutt – ein Wirtschaftsgut, zu wertvoll zum Wegschütten!


Wichtig:

Eine fraktionierte Trennung, d. h. gleich bei der Entstehung, beim Ab- oder Aufbruch sollte eine sorgfältige Trennung vorgenommen werden!


Bei uns können folgende Stoffe zur Aufbereitung angeliefert werden:


  • Unbewehrte und schwach bewehrte Betonteile
  • Rand- und Pflastersteine
  • Dachziegel
  • Bituminöser Straßenaufbruch
  • Mineralisches Mauerwerk
  • Fliesen
Zu den Öffnungszeiten
  • Slide title

    Write your caption here
    Button
  • Slide title

    Write your caption here
    Button
  • Slide title

    Write your caption here
    Button
  • Slide title

    Write your caption here
    Button
  • Slide title

    Write your caption here
    Button

Willi Salb
Deponieleitung
Werkleitung i.V.
+
49 178 1191204

w.salb@tbw-hochschwarzwald.de


Dieser aufbereitungsfähige Bauschutt ist absolut schadstofffrei anzuliefern. Der Anteil an unbelasteten Feinmaterialien oder nicht aufbereitungsfähigem, mineralischen Bauschutt darf die Quote von 5 % nicht übersteigen.


Nicht angenommen werden z. B. folgende Materialien:

  • Teergebundene Baustoffe
  • Asbesthaltige Abfälle
  • Schadstoffbelasteter, mineralischer Bauschutt (z. B. von Industrieabbrüchen oder Brandschäden)
  • Isolierstoffe (Heraglith, Styrodur)
  • Gips
  • Kunststoffe
  • Holz


Abbruchmaterial von Industrie- und Gewerbebetrieben ist nur nach Zustimmung durch das staatliche Gewerbeaufsichtsamt zugelassen.

Aufbereitung:

Unter Verwendung einer angemieteten mobilen Brecheranlage wird das verwertbare Bauschuttmaterial einmal jährlich aufbereitet. Dabei entstehen aus Beton-, Mauerwerk- und Ziegelabbruch sowie aus Straßenaufbruch verschiedene Recyclingprodukte, wie Beton RC-Material 0/32 und

RC- Material-Mix 0/45

Zertifizierung

Die BRH Baustoff-Recycling im Hochschwarzwald GmbH & Co. KG ist ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb. Daher können Sie sich jederzeit sicher sein, dass Ihre Abfallmaterialien bei uns rechtmäßig entsorgt und recycelt werden.

    • Handwerker verlegt Dachziegel

      Slide title

      Write your caption here
      Button

    Materialannahme

    Annahmebedingungen von aufbereitungsfähigen Bauschutt

    Betonbruch 170101 Sortenrein

    Sortenreiner Betonbruch mit einer Kantenlänge kleiner als 60 cm

    Sortenreiner Betonbruch mit einer Kantenlänge größer/Baustahl länger als 60 cm

    Bei Vermischung mit Mauerwerk, Asphalt, Unterbau über 5% erfolgt die Annahme als Gemische


    Mauerwerk 170102 Sortenrein

    Alle Arten von Mauersteinen, Ton- und Betonziegel jedoch ohne Leichtbausteine

    (Bims, Blähton, Porenbeton, Ytong).

    Bei Vermischung erfolgt keine Annahme.

    Fliesen 170103 Sortenrein

    Fliesen/ Klinker/ Estrich mit Fliesen


    Gemische 170107

    Gemische aus Beton, Mauersteine, Fliesen mit unbelasteten Feinstoffanteilen von max. 5% 

    Bei Überschreitung erfolgt keine Annahme.


    Asphaltaufbruch 170302 Sortenrein

    Bituminöser Straßenaufbruch teer-/pechfrei,

    Asphaltschollen, Fräsgut Annahme nur mit Analyse.


    Wir bitten eindringlich darauf zu achten, dass die Anlieferung der jeweiligen Materialien strikt getrennt erfolgt!

    Eine Vermischung mindert erheblich die Qualität unserer

    RC-Materialien.

    Vermischtes Anliefermaterial fällt ausnahmslos unter die Annahmekategorie "Gemische" oder unter Baureststoffe!

    Bei einer Vermischung mit Fremdstoffen (Baustellenabfällen), sowie einer nachweislichen Überschreitung der

    Zuordnungsklasse RC1 (Z 1.1) erfolgt grundsätzlich keine Annahme!

    Asbest: Grundsätzlich können wir nur asbestfreien Bauschutt entgegennehmen. Asbestfrei gelten: bereits sanierte

    Gebäude, von einem Sachverständigen begutachtete Gebäude/Bauwerke/Bauschutt, Bauwerke die nach 31.10.1993

    gebaut worden sind und keine Anzeichen auf Asbest aufweisen.


    Nicht angenommen werden z.B. folgende Materialien:

    Teergebundene Baustoffe, asbesthaltige Abfälle, schadstoffbelasteter, mineralischer Bauschutt (z.B. von

    Industrieabbrüchen), Isolierstoffe, Kunststoffe, Holz, lehmiges und bindiges Erdmaterial. Abbruchmaterial von Industrie-

    oder Gewerbebetrieben ist nur nach Zustimmung durch das Staatl. Gewerbeaufsichtsamt zugelassen.

     

    Die Anlieferungen erfolgen gemäß unseren allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

    Materialverkauf

    Recyclingprodukte

    Sorten-Nr. Materialbezeichnung Körnung
    80002 RC-Material 0 / 32
    80003 RC-Material-Mix 0 / 45
    • Förderanlage in einem Kieswerk

      Slide title

      Write your caption here
      Button

    Preisstellung:

    Die Lieferungen erfolgen gemäß unseren allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen.

    Preise auf Anfrage