Wichtig, fraktionierte Trennung, dh. gleich bei der Entstehung, beim Ab- oder Aufbruch sollte eine sorgfältige Trennung vorgenommen werden!
In unserer Bauschuttannahme und- verwertungseinrichtung können folgende Stoffe zur Aufbereitung angeliefert werden:
Unbewehrte und schwach bewehrte Betonteile, Rand- und Pflastersteine, Ziegel, bituminöser Straßenaufbruch, Natur- und Bruchsteine, Kalksandsteine, Backsteine.
Dieser aufbereitungsfähige Bauschutt ist absolut schadstofffrei anzuliefern.Der Anteil an unbelasteten Feinmaterialien oder nicht aufbereitungsfähigem, mineralischen Bauschutt darf die Quote von 5 %
nicht übersteigen.
Nicht angenommen werden z.B. folgende Materialien:
Teergebundene Baustoffe, asbesthaltige Abfälle, schadstoffbelasteter, mineralischer Bauschutt (z.B. von Industrieabbrüchen oder Brandschäden), Isolierstoffe (Heraglith, Styrodur), Gips, Kunststoffe,
Holz, lehmiges und bindiges Erdmaterial. Abbruchmaterial von Industrie- und Gewerbebetrieben ist nur nach Zustimmung durch das staatliche Gewerbeaufsichtsamt zugelassen.