TBW Transportbetonwerke im Hochschwarzwald GmbH & Co KG
TBW Transportbetonwerke im Hochschwarzwald GmbH & Co KG

TBW-Transportbetonwerke
im Hochschwarzwald
GmbH & Co.KG
Gewerbestr. 20
79822 Titisee-Neustadt
Tel.: +49 7651 9223-90
info@tbw-hochschwarzwald.de

Annahmebedingungen von aufbereitungsfähigen Bauschutt

 

Betonbruch  170101    Sortenrein

Sortenreiner Betonbruch mit einer Kantenlänge kleiner als 60 cm                     

Sortenreiner Betonbruch mit einer Kantenlänge größer/Baustahl länger als 60 cm

Bei Vermischung mit Mauerwerk, Asphalt, Unterbau über 5%  erfolgt die Annahme als Gemische

 

                   

Mauerwerk  170102   Sortenrein

Alle Arten von Mauersteinen, Ton- und Betonziegel jedoch ohne Leichtbausteine (Bims, Blähton, Porenbeton, Ytong). Bei Vermischung erfolgt keine Annahme

 

 

Fliesen  170103    Sortenrein

Fliesen/ Klinker/ Estrich mit Fliesen

 

 

Gemische   170107

Gemische aus Beton, Mauersteine, Fliesen mit unbelasteten Feinstoffanteilen von max. 5% 

Bei Überschreitung erfolgt keine Annahme

 

 

 

Asphaltaufbruch   170302   Sortenrein

Bituminöser Straßenaufbruch teer-/pechfrei, Asphaltschollen, Fräsgut

Annahme nur mit Analyse  

 

 

Wir bitten eindringlich darauf zu achten, dass die Anlieferung der jeweiligen Materialien strikt getrennt erfolgt! Eine Vermischung mindert erheblich die Qualität unserer RC-Materialien.

Vermischtes Anliefermaterial fällt ausnahmslos unter die Annahmekategorie "Gemische"  oder unter Baureststoffe!

Bei einer Vermischung mit Fremdstoffen (Baustellenabfällen), sowie einer nachweislichen Überschreitung der Zuordnungsklasse RC1 (Z 1.1) erfolgt grundsätzlich keine Annahme!

                                  

Asbest: Grundsätzlich können wir nur asbestfreien Bauschutt entgegennehmen. Asbestfrei gelten: bereits sanierte Gebäude, von einem Sachverständigen begutachtete Gebäude/Bauwerke/Bauschutt, Bauwerke die nach 31.10.1993 gebaut worden sind und keine Anzeichen auf Asbest aufweisen.

 

 

Nicht angenommen werden z.B. folgende Materialien:

Teergebundene Baustoffe, asbesthaltige Abfälle, schadstoffbelasteter, mineralischer Bauschutt (z.B. von Industrieabbrüchen), Isolierstoffe, Kunststoffe, Holz, lehmiges und bindiges Erdmaterial. Abbruchmaterial von Industrie- oder Gewerbebetrieben ist nur nach Zustimmung durch das Staatl. Gewerbeaufsichtsamt zugelassen.

 

Die Anlieferungen erfolgen gemäß unseren allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

 

 

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